Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Gefahrstoffkataster
Stand 06.11.2026
Stand: Diese Angabe wird derzeit ergänzt.
§ 1 Geltungsbereich, nur für Unternehmer
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software „Gefahrstoffkataster“ als Online-Dienst zwischen der Feuerpfeil Werbeagentur GmbH & Co. KG, Friedrichstraße 6, 95444 Bayreuth (nachfolgend „Feuerpfeil“), und ihren Kunden. Für alle Angebote, Verträge und Leistungen gelten ausschließlich diese AGB.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln. Verträge mit Verbrauchern schließt Feuerpfeil nicht. Diese Angabe wird derzeit ergänzt.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Feuerpfeil ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Das gilt auch, wenn Feuerpfeil in Kenntnis der Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt. Ein Widerspruch gegen diese AGB ist spätestens bei der Bestellung zu erklären; Schweigen, formularmäßige Abwehrklauseln oder die Übersendung eigener Bedingungen des Kunden gelten nicht als Widerspruch.
(4) Abweichende Vereinbarungen, Nebenabreden und Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (E-Mail genügt). Das gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel. Der Vorrang individueller Vertragsabreden (§ 305b BGB) bleibt unberührt.
(5) Bestandteile des Vertrags sind in dieser Rangfolge: die Bestellung bzw. das Angebot, der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV), diese AGB, die Preisliste und die Leistungsbeschreibung auf der Website in der Fassung bei Vertragsschluss.
(6) Die bestellende Person versichert, für die Bestellung zum Vertragsschluss für den Kunden bevollmächtigt zu sein.
(7) Wurden diese AGB bereits einmal mit dem Kunden vereinbart, gelten sie auch für alle künftigen Verträge über das Gefahrstoffkataster, ohne dass sie erneut ausdrücklich einbezogen werden müssen.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung auf der Website ist kein bindendes Angebot. Der Kunde gibt mit der Bestellung ein Angebot ab; der Vertrag kommt zustande, wenn Feuerpfeil die Bestellung in Textform bestätigt oder den Zugang freischaltet. Diese Angabe wird derzeit ergänzt.
(2) Feuerpfeil darf Bestellungen ohne Angabe von Gründen ablehnen.
(3) Mit der Bestellung bestätigt der Kunde ausdrücklich in dafür vorgesehenen Feldern, dass er diese AGB und den Vertrag zur Auftragsverarbeitung (§ 11) zur Kenntnis genommen hat und sie abschließt.
§ 3 Leistung, Nutzungsrecht
(1) Feuerpfeil stellt dem Kunden das Gefahrstoffkataster über das Internet zur Nutzung bereit (Software as a Service), zum Funktionsumfang des gebuchten Pakets laut Leistungsbeschreibung: Führen eines Gefahrstoffverzeichnisses, Hochladen und Auslesen von Sicherheitsdatenblättern, Entwürfe von Betriebsanweisungen, Hinweise zur Zusammenlagerung, Nachweise über Unterweisungen, Export. Der Kunde erhält keine Kopie der Software.
(2) Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, das Gefahrstoffkataster im Rahmen des gebuchten Pakets für die eigenen betrieblichen Zwecke und durch seine Mitglieder (Zugänge) zu nutzen.
(3) Der Zugang erfolgt über einen aktuellen Browser. Für die Internetverbindung bis zum Rechenzentrum ist der Kunde verantwortlich.
(4) Feuerpfeil darf die Software weiterentwickeln und ändern, wenn der vereinbarte Funktionsumfang dadurch nicht wesentlich eingeschränkt wird. Wesentliche Einschränkungen kündigt Feuerpfeil mindestens sechs Wochen vorher in Textform an; der Kunde kann dann zum Zeitpunkt der Änderung kündigen.
(5) Anzahl der Mitglieder (Zugänge) und Datenblätter je Paket ergeben sich aus der Preisliste. Diese Angabe wird derzeit ergänzt.
(6) Optionale KI-Auslesung: Der Kunde kann im Programm eine KI-gestützte Auslesung von Sicherheitsdatenblättern einschalten. Sie ist ab Werk aus. Mit dem Einschalten weist der Kunde Feuerpfeil an, Text und Seitenbilder hochgeladener Sicherheitsdatenblätter an den im AVV genannten KI-Dienstleister zu übermitteln (Amazon Bedrock, Anfrage in Frankfurt am Main, Verarbeitung in Rechenzentren in der EU). Jede von der KI vorgeschlagene Angabe zeigt ihre Fundstelle und ist vom Kunden zu prüfen. Es besteht kein Anspruch auf die KI-Auslesung; Feuerpfeil kann sie je Betrieb und Monat begrenzen oder ganz einstellen, das Gefahrstoffkataster arbeitet dann mit dem eigenen Regelleser weiter.
§ 4 Keine Fachberatung, Verantwortung des Kunden
(1) Das Gefahrstoffkataster ist ein Hilfsmittel zur Organisation. Es ersetzt nicht die Fachkunde, die die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) verlangt, keine Fachkraft für Arbeitssicherheit, keinen Betriebsarzt und keine Gefährdungsbeurteilung. Feuerpfeil erbringt keine Rechts-, Sicherheits- oder Fachberatung.
(2) Alle Ausgaben des Programms (ausgelesene Angaben, Einstufungen, Ampel und Piktogramme, Lagerklassen, Hinweise zur Zusammenlagerung, Entwürfe von Betriebsanweisungen, Fälligkeiten) sind Vorschläge und ersetzen nicht die Prüfung durch eine fachkundige Person. Der Kunde prüft sie anhand des Sicherheitsdatenblatts und durch eine fachkundige Person, bevor er sie verwendet oder freigibt. Die Verantwortung für Gefahrstoffverzeichnis, Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen, Unterweisungen und die Einhaltung des Arbeitsschutzrechts, insbesondere der Pflichten nach der Gefahrstoffverordnung, bleibt beim Kunden als Arbeitgeber.
(3) Feuerpfeil schuldet nicht die Richtigkeit oder Aktualität der vom Kunden oder von Herstellern gelieferten Sicherheitsdatenblätter. Der Kunde sichert zu, dass er die Rechte hat, die von ihm hochgeladenen Dokumente im Programm zu verarbeiten.
(4) Der Kunde hält den Zugang zu den E-Mail-Postfächern seiner Mitglieder, über die der Anmeldecode zugestellt wird, geheim, vergibt Rollen nur an berechtigte Personen, entfernt ausgeschiedene Mitglieder und informiert Feuerpfeil unverzüglich, wenn er erfährt, dass Unbefugte Zugriff haben. Haben Dritte aufgrund eines Verschuldens des Kunden Zugriff, haftet der Kunde für den dadurch entstandenen Schaden.
(5) Der Kunde gibt im Programm keine Gesundheitsdaten oder anderen besonderen Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) in Freitextfelder ein.
(6) Der Kunde exportiert die für seine gesetzlichen Pflichten wichtigen Unterlagen (insbesondere das Gefahrstoffverzeichnis) in angemessenen Abständen und bewahrt sie auch außerhalb des Programms auf. Diese Angabe wird derzeit ergänzt.
Diese Angabe wird derzeit ergänzt.
§ 5 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die Preise der Preisliste bei Vertragsschluss. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Diese Angabe wird derzeit ergänzt.
(2) Einrichtungsgebühr: Feuerpfeil stellt die einmalige Einrichtungsgebühr nach Bestellung in Rechnung. Die Rechnung ist zahlbar innerhalb von Diese Angabe wird derzeit ergänzt. ohne Abzug.
(3) Laufende Entgelte werden quartalsweise im Voraus abgerechnet. Der Abrechnungszeitraum beträgt drei Monate und beginnt mit der Freischaltung. Feuerpfeil stellt das Entgelt für jeden Abrechnungszeitraum zu dessen Beginn in Rechnung (elektronisch per E-Mail in Textform). Die Rechnung ist zahlbar innerhalb von Diese Angabe wird derzeit ergänzt. ohne Abzug. Diese Angabe wird derzeit ergänzt.
(4) SEPA-Lastschrift: Hat der Kunde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, zieht Feuerpfeil die Entgelte per SEPA-Lastschrift ein; die Frist für die Vorabinformation (Pre-Notification) beträgt Diese Angabe wird derzeit ergänzt.. Ohne Mandat zahlt der Kunde per Überweisung. Der Kunde sorgt für ausreichende Deckung; Kosten einer Rücklastschrift, die er zu vertreten hat, trägt er.
(5) Verzug: Zahlt der Kunde nicht innerhalb der Frist, gerät er auch ohne Mahnung in Verzug (§ 286 Abs. 3 BGB). Es gelten die gesetzlichen Verzugsregeln (§ 288 BGB), einschließlich des Verzugszinses und der Pauschale von 40 Euro.
(6) Sperrung: Ist der Kunde mit einer Zahlung mehr als 30 Tage in Verzug, darf Feuerpfeil den Zugang nach Ankündigung in Textform mit einer Frist von 14 Tagen auf „nur lesen und exportieren“ beschränken. Die Daten bleiben erhalten. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund (§ 6 Absatz 3) bleibt unberührt.
(7) Aufrechnung und Zurückbehaltung: Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
(8) Preisanpassung: Feuerpfeil darf die laufenden Entgelte mit einer Ankündigung von mindestens sechs Wochen in Textform zum Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums ändern. Erhöht sich das Entgelt, kann der Kunde bis zum Wirksamwerden zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen; darauf weist Feuerpfeil in der Ankündigung hin. Diese Angabe wird derzeit ergänzt.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweils nächsten dreimonatigen Abrechnungszeitraums gekündigt werden. Beispiel: Beginnt der Abrechnungszeitraum am 1. Januar und endet am 31. März, muss die Kündigung bis zum 28. Februar zugehen, damit der Vertrag am 31. März endet; geht sie später zu, endet er am 30. Juni. Diese Angabe wird derzeit ergänzt.
(2) Diese Angabe wird derzeit ergänzt. Diese Angabe wird derzeit ergänzt.
(3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Feuerpfeil insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung mehr als 30 Tage in Verzug ist und auf eine Mahnung mit Fristsetzung nicht zahlt, oder wenn er trotz Abmahnung gegen seine Pflichten aus § 4 Absätze 4 und 5 verstößt.
(4) Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail an kataster@gefahrstoff.cloud).
(5) Die Einrichtungsgebühr wird bei Kündigung nicht erstattet. Vorausbezahlte laufende Entgelte erstattet Feuerpfeil anteilig, wenn der Kunde aus einem von Feuerpfeil zu vertretenden wichtigen Grund fristlos kündigt.
§ 7 Export, Anbieterwechsel und Löschung nach Vertragsende
(1) Der Inhaber kann während der Laufzeit jederzeit alle Daten des Betriebs als ZIP-Datei exportieren (Verzeichnis als Excel und CSV, Protokoll, Unterweisungen, Profil, Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen als PDF), in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format.
(2) Ab Wirksamwerden der Kündigung steht der Zugang 30 Tage lang im Modus „nur Export“ zur Verfügung. Danach löscht Feuerpfeil die Daten des Betriebs; Fristen für Sicherungen regelt der AVV.
(3) Anbieterwechsel nach Data Act: Will der Kunde zu einem anderen Anbieter wechseln oder seine Daten in eigene Systeme übertragen, unterstützt Feuerpfeil ihn auf Verlangen in Textform. Der Wechsel kann mit einer Ankündigungsfrist von höchstens zwei Monaten eingeleitet werden; der Übergangszeitraum beträgt höchstens 30 Kalendertage, während derer der Dienst weiterläuft; der Kunde kann ihn einmal verlängern. Danach stehen die Daten mindestens 30 Kalendertage zum Abruf bereit. Feuerpfeil berechnet für den Wechsel keine Entgelte. Exportiert werden die Daten aus Absatz 1; nicht exportiert werden interne Abläufe und Zwischenstände der Software.
Diese Angabe wird derzeit ergänzt.
§ 8 Verfügbarkeit, Wartung, Support, höhere Gewalt
(1) Feuerpfeil betreibt den Dienst mit der Sorgfalt eines ordentlichen Anbieters auf Servern in Deutschland und sichert die Daten täglich. Diese Angabe wird derzeit ergänzt.
(2) Wartungsarbeiten führt Feuerpfeil möglichst außerhalb der Geschäftszeiten (werktags 7 bis 18 Uhr) durch und kündigt längere Wartungen mindestens zwei Tage vorher an. Nicht zur Verfügbarkeit zählen Störungen außerhalb des Einflusses von Feuerpfeil (Internet, Angriffe, die trotz üblicher Schutzmaßnahmen gelingen, Ausfälle von Subunternehmern oder Kommunikationsnetzen).
(3) Leistungsverzögerungen und Ausfälle aufgrund höherer Gewalt und vergleichbarer Ereignisse, die Feuerpfeil die vertragsgemäße Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (insbesondere Streik oder Aussperrung bei Subunternehmern, behördliche Anordnungen, Ausfall von Kommunikationsnetzen), hat Feuerpfeil nicht zu vertreten. Sie berechtigen Feuerpfeil, die Leistung um die Dauer der Störung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
(4) Störungen meldet der Kunde per E-Mail an kataster@gefahrstoff.cloud. Reaktionszeit: Diese Angabe wird derzeit ergänzt..
§ 9 Mängel
(1) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform an. Feuerpfeil beseitigt Mängel der Software in angemessener Frist. Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die schon bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.
(2) Mängelansprüche verjähren in einem Jahr, außer in den Fällen des § 10 Absatz 1.
§ 10 Haftung
(1) Feuerpfeil haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Feuerpfeil nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, je Schadensfall und Vertragsjahr höchstens auf Diese Angabe wird derzeit ergänzt..
(3) Für den Verlust von Daten haftet Feuerpfeil bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer täglicher Sicherung durch Feuerpfeil und ordnungsgemäßer Sicherung durch den Kunden nach § 4 Absatz 6 für die Wiederherstellung angefallen wäre.
(4) Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, auch für Schäden, die daraus entstehen, dass der Kunde Ausgaben des Programms ohne die Prüfung nach § 4 Absatz 2 verwendet. Ein pauschaler Ausschluss von Folgeschäden oder entgangenem Gewinn besteht nicht: Solche Schäden sind nach den Absätzen 1 bis 3 ersatzfähig.
(5) Diese Regeln gelten auch für Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Feuerpfeil. Die Haftung nach Art. 82 DSGVO bleibt unberührt; im Verhältnis der Parteien gilt der AVV.
§ 11 Daten und Datenschutz
(1) Die Daten des Kunden bleiben seine Daten. Feuerpfeil nutzt sie nur, um den Dienst zu erbringen, nicht zum Training von KI-Modellen und nicht für Werbung.
(2) Soweit Feuerpfeil personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO), gilt der unter https://www.gefahrstoff.cloud/avv veröffentlichte Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV). Der Kunde schließt ihn mit der Bestellung ab (Häkchen im Bestellformular); er wird damit Bestandteil des Vertrags, ohne dass es einer gesonderten Unterzeichnung bedarf. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden schließt Feuerpfeil ergänzend oder alternativ eine von beiden Seiten unterzeichnete Fassung ab.
(3) Änderungen der Liste der Unterauftragnehmer (Anlage 3 zum AVV) zeigt Feuerpfeil dem Kunden mindestens 14 Tage vor deren Einsatz in Textform an. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen aus datenschutzrechtlich begründetem Anlass, gilt die Zustimmung als erteilt; näher regelt das der AVV.
(4) Feuerpfeil darf anonyme Nutzungszahlen (zum Beispiel Zahl der Datenblätter je Betrieb, Fehlerraten) zur Verbesserung des Dienstes auswerten.
(5) Die Übertragung von Daten im Internet kann Sicherheitslücken aufweisen; eine lückenlose Absicherung ist nach dem Stand der Technik nicht möglich. Für die Sicherheit der vom Kunden selbst verwalteten Zugänge (Postfächer seiner Mitglieder) sorgt der Kunde.
(6) Die Einwilligung in die Feedback-Mail (einmalige Bitte um Rückmeldung nach etwa 30 Tagen, Häkchen bei der Bestellung) ist freiwillig und keine Voraussetzung für den Vertragsschluss.
§ 12 Pilotphase
(1) Feuerpfeil kann einzelnen Kunden das Gefahrstoffkataster vor dem regulären Verkauf als Pilot bereitstellen. Für den Pilot gelten diese AGB mit folgenden Abweichungen, soweit die Pilotvereinbarung nichts anderes sagt:
- Laufzeit: Diese Angabe wird derzeit ergänzt., danach endet der Pilot automatisch, wenn der Kunde nicht in ein reguläres Paket wechselt. Für den Export gilt § 7 Absatz 2 entsprechend.
- Entgelt: Diese Angabe wird derzeit ergänzt.
- Der Pilot ist eine Testfassung für einen begrenzten Zeitraum. Eine Verfügbarkeit wird nicht zugesagt; Funktionen können sich ändern oder wegfallen.
- Die Pflichten zum Anbieterwechsel aus Kapitel VI Data Act gelten für die Testfassung nur eingeschränkt (Art. 31 Abs. 2 Data Act); der Export nach § 7 Absatz 1 bleibt immer möglich.
- Der Kunde gibt Rückmeldungen zu Fehlern und Wünschen; Feuerpfeil darf sie ohne Vergütung zur Verbesserung nutzen.
- Der Kunde lässt alle Ausgaben, die er im Betrieb verwendet, nach § 4 Absatz 2 von einer fachkundigen Person prüfen; das ist im Pilot ausdrücklich Voraussetzung der Nutzung.
(2) Die Haftungsregeln des § 10 gelten auch im Pilot. Diese Angabe wird derzeit ergänzt.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Bayreuth, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Feuerpfeil ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Änderungen dieser AGB teilt Feuerpfeil mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten, gelten sie als angenommen; auf diese Folge weist Feuerpfeil in der Mitteilung hin. Bei Widerspruch kann jede Seite zum Inkrafttreten kündigen. Diese Angabe wird derzeit ergänzt.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, lückenhaft oder nichtig sein, bleibt die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder lückenhaften Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: Diese Angabe wird derzeit ergänzt.